Vertrag, Recht, Allgemeines
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Wie erfolgt die Buchung?
-
Die Buchung erfolgt ausschließlich schriftlich per Fax, Email oder Post.
-
Ist eine Anzahlung zu leisten?
-
Bei Pauschalreisen wird in der Regel nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 10% fällig. Der Restbetrag ist dann 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Bei der Vermittlung von Einzelleistungen sind diese i.d.R. unmittelbar nach Buchungsbestätigung zu zahlen. Abweichungen können im Einzelfall in den entsprechenden AGBs geregelt sein.
-
Wie sind die Stornierungsfristen des Veranstalters?
-
Bitte entnehmen Sie diese den für Ihre Reise geltenden Reisebedingungen.
-
Kann die Buchung storniert werden, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit?
-
Ein Rücktritt ist jederzeit gegen Zahlung der Stornogebühren (siehe Reisebedingungen) möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die in der Regel auch den Fall der Arbeitslosigkeit absichert.
-
Welche Versicherungen werden empfohlen, Reisekrankenversicherung mit Rücktransport?
-
In Russland besteht Visapflicht. Ein Visum wird nur ausgestellt, wenn eine in Russland gültige Auslandsreisekrankenversicherung vorliegt. Diese können Sie unter www.rukv.de direkt abschließen. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
-
Sind Impfungen vorgeschrieben?
-
Nein.
-
Werden Reiseschecks empfohlen?
-
Nein, Reiseschecks sind in Russland unüblich. Sie können jedoch an vielen Geldautomaten in der Stadt mit Ihrer EC (Maestro) Karte Bargeld abheben. Ebenfalls sind die meisten Kreditkarten als Zahlungsmittel gebräuchlich.
-
Wie verhalte ich mich bei Reisemängeln?
-
Bitte wenden Sie sich bei Mängeln zuerst an den Leistungsträger (das Hotel, die Airline,…). In der Regel werden die meisten Probleme dadurch schon gelöst. Auf jeden Fall sollten Reisemängel dokumentiert bzw. fotografisch festgehalten werden. Sollte der Leistungsträger nicht behilflich sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Ein Mängel, der erst nach der Reise gemeldet wird, berechtigt nicht zum Anspruch auf eine Rückerstattung.
-
Funktionieren mobile Telefone unserer Anbieter bzw. Laptops?
-
Ja, Sie sollten sich jedoch im Vorfeld bei Ihrem Anbieter erkundigen, welche Kosten bei Auslandsgesprächen anfallen und ob eventuell benötigte Roamingverträge frei geschalten werden müssen.
