INFORMATIONEn Russisches Visum
Aktuelle Hinweise
Gebühren Visazentrale:
Die russische Botschaft hat seit 2013 deutschlandweit Visazentralen für die Visabeschaffung eingerichtet. Nur über diese können Visa beantragt werden. Die Visazentrale erhebt dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 27 Euro, die ab sofort zu den Visabeschaffungskosten hinzukommt.
Bei gravierenden Fehlern in den Visumanträgen behält sich die Russische Visumzentrale vor, die Unterlagen unbearbeitet zurückzugeben. Einzelne, kleinere Fehler werden von der Visumzentrale korrigiert. Allerdings werden dafür Zusatz-Gebühren erhoben. Da es hier dennoch und zusätzlich zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann, werden kleinere Fehler von uns als akkreditiertem Visadienst in Absprache mit der Visumzentrale vorab korrigiert. Für diesen nicht unerheblichen Zeitaufwand (der komplette Visumantrag muss von uns neu erstellt werden) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15 EUR pro zu korrigierendem Visumantrag.
Vorab-Prüfung der Visumunterlagen:
Alle wichtigen Hinweise zu den benötigten Antragsunterlagen und zum Ausfüllen des Visumantrages finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie sorgfältig alle Punkte und reichen Sie bitte nur gut lesbare Dokumente ein. Insbesondere verlangt die Russische Visumzentrale, dass die Einladung auch in ausgedrucktem Zustand ein klares Schriftbild aufweist. Kleingedrucktes (z.B. im Briefkopf und Stempel) muss gut lesbar sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob alle Unterlagen komplett und korrekt sind, können Sie diese zur Not vorab zur Überprüfung bei uns einreichen. Für die Überprüfung aller Unterlagen und unsere Rückmeldung mit eventuellen Fehler-Listen berechnen wir pauschal 40 EUR pro Visumantrag, wovon Ihnen aber 20 EUR im Falle einer beauftragten Visabeschaffung wieder gutgeschrieben werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da es uns nicht möglich ist, auf Dauer als unentgeltliches "Prüfbüro" zu agieren. Die Gebühren für die Prüfung und/oder Überarbeitung Ihrer Antragsunterlagen können Sie sich aber in jedem Falle sparen, wenn Sie Ihre Unterlagen unter Berücksichtigung der Hinweise und Ausfüllanleitungen auf unserer Website einreichen.Visabeschaffung für ausländische Staatsbürger:
Nichtdeutsche Staatsangehörige können in der Regel in Deutschland nur dann Visa beantragen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können (i.d.R. reicht eine gut lesbare Kopie). Die Aufenthaltsgenehmigung muß (ebenso wie der Reisepaß) mindestens 6 Monate über den beantragten Visazeitraum hinaus gültig sein. Wenn keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vorliegt, muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
Russland erhebt zusätzliche Konsulargebühren für Nicht-EU-Staatsbürger sowie für Bürger von Großbritannien und Irland. Diese Gebühren variieren sehr stark je nach Art des Visums und sind bitte im Einzelfall bei uns anzufragen.
Registrierung in Russland
Jeder ausländische Reisende muss sich in Begleitung seines tatsächlich empfangenden (beherbergenden) Gastgebers innerhalb von 7 Werktagen auf einem Postamt oder - falls das nicht möglich sein sollte - beim föderalen Migrationdienst "FMS" (neuer Name des altbekannten "OVIR") anmelden.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes!
Letzte Bearbeitung: 18.03.2015
