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Anforderungen an biometrische Passfotos

Größe:

Die Größe des Passfotos muss genau 35 mm x 45 mm betragen.
Beim Aufkleben des Passfotos auf den Visumantrag ist darauf zu achten, dass der Rahmen vollkommen überdeckt ist.
Anderenfalls werden die Visumanträge von der Botschaft nicht mehr angenommen.

Motiv:

Das Gesicht muss im Foto zentriert sichtbar sein, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Die Gesichtshöhe muß 70 bis 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm. Bei voluminösen Haaren muß Kopf (einschließlich Frisur) vollständig abgebildet sein, wenn möglich, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.

Schärfe und Kontrast:

Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar

Ausleuchtung:

Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet, keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen

Hintergrund:

Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer.Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern).Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

Fotoqualität:

Das Foto muss auf Fotopapier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen (also Qualität "wie beim Fotografen"). Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.

Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

Kein geneigter oder gedrehter Kopf (z.B. Halbprofil), Blick mit geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera, Augen geöffnet und gut sichtbar, nicht verdeckt durch Haare oder Brillengestelle

Brillenträger

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönte Gläser oder Sonnenbrillen) Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken

Kopfbedeckung

Grundsätzlich nicht erlaubt


Hinweis:

Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können sie hier auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern abrufen.