ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Visabeschaffung
Gerne übernimmt VOSTOK Reisen für Sie die Beantragung Ihres Visums bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten. Bei dieser Dienstleistung nehmen wir Ihnen die Fahrten in die Botschaft, oft stundenlanges Anstehen und das Risiko ab, wegen eventuell fehlender Kleinigkeiten wieder nach Hause geschickt zu werden.
(Auf Grund der Regularien der Russischen Botschaft können wir die Visabeschaffung nur für deutsche Staatsangehörige sowie in Deutschland lebende Ausländer - mit Aufenthaltsnachweis - erbringen.)
Die Erteilung des Visums liegt selbstverständlich allein in der Hand der Botschaft. Risiken oder eine Haftung für eine verspätete, fehlerhafte oder gar verweigerte Visaausstellung durch die Botschaft können deshalb von uns nicht übernommen werden.
Worin besteht unsere Dienstleistung?
Stellen Sie sich vor, Sie selbst würden das Visum bei der Botschaft beantragen und wieder abholen. Sie fahren jedoch nicht persönlich, sondern bitten jemanden, diese Fahrten für Sie zu übernehmen. Sie bleiben dadurch dennoch jederzeit selbst verantwortlich für die korrekte Erstellung der Visaantragsunterlagen (inkl. Einladung) und müssen die Folgen einer etwaigen Nichtausstellung oder falschen Ausstellung des Visums selbst tragen.
Sie sind auch selbst verantwortlich, das ausgestellte Visum zu überprüfen und eventuelle Fehler festzustellen. Mit anderen Worten: Die Tatsache, dass wir Ihnen gegen Entgelt die persönliche Beantragung und Abholung der Visa in der Botschaft abnehmen, bedeutet nicht, dass wir die Haftung für etwaige - nicht durch uns verschuldete - Fehler im Visum übernehmen. Insbesondere betrifft dies Fehler der Botschaft (z.B. falscher Gültigkeitszeitraum o.ä.).
Es sei hier jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei solchen Fehlern um äußerst seltene Ausnahmen handelt. Um dennoch Rechtssicherheit für diese seltenen Fälle herzustellen, finden Sie nachfolgend die vertraglich vereinbarten Regelungen zu Leistungs- und Haftungsumfang:
LEISTUNGSUMFANG UND HAFTUNG
Wenn Sie die Firma VOSTOK Reisen explizit mit einer "Visabeschaffung" beauftragen, gelten folgende Leistungsumfänge und Haftungsregelungen grundsätzlich als vertraglich vereinbart, unabhängig davon, ob Sie zur Auftragserteilung das Auftragsformular verwenden oder der Auftrag formlos erfolgt:
Die Dienstleistung "Visabeschaffung" umfasst die Einreichung der vom Kunden erstellten Visaantragsunterlagen bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat und die rechtzeitige Wiederabholung des fertigen Visums. Dies und dies allein ist Gegenstand der durch die Firma VOSTOK Reisen erbrachten Dienstleistung "Visabeschaffung".
Bei einer Visabeschaffung steht die Firma VOSTOK Reisen zwischen Antragsteller und Botschaft, indem VOSTOK Reisen für die Antragsteller lediglich die Fahrten in die Botschaft übernimmt und in deren Namen die Visa beantragt und wieder abholt. Die Verantwortlichkeit der Antragsteller für die korrekte Erstellung der Visaantragsunterlagen einerseits und die Überprüfung des erhaltenen Visums auf Richtigkeit andererseits wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf VOSTOK Reisen übertragen. Der Antragsteller haftet selbst für die Folgen falsch ausgestellter Visumanträgen und/oder vom Antragsteller selbst zur Verfügung gestellter Einladungsschreiben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn er wegen eines fehlerhaft ausgestellten Antrags VOSTOK Reisen den Auftrag erteilt, den Antrag in seinem Namen noch einmal auszufüllen. In diesem Falle muß der Antragsteller anhand der Buchungbestätigung (Rechnung) sorgfältig prüfen, ob die Bestätigung dem ursprünglich erteilten Auftrag entspricht und ggf. festgestellte Abweichungen sofort reklamieren.
Es ist das Recht der Botschaften, Visa ohne Angaben von Gründen zu versagen. Die Firma VOSTOK Reisen haftet daher nicht für eine Nichtausstellung des Visums durch die Botschaft und daraus resultierende Folgekosten. Ebenso kann sich im Ausnahmefall die Bearbeitungsdauer des Visumantrages in der Botschaft gegenüber der üblichen und durch die Botschaft veröffentlichten Bearbeitungsdauer verlängern. Die Firma VOSTOK Reisen haftet in diesem Falle nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung des Visums durch die Botschaft und etwaige daraus resultierende Folgekosten.
In sehr seltenen Fällen kommt es vor, dass die Visa durch die Botschaften fehlerhaft ausgestellt werden (z.B. falsche Gültigkeitsdauer). Auch für diese und ähnliche Fehler der Botschaften und Konsulate ist eine Haftung durch VOSTOK Reisen ausgeschlossen.
Die Verantwortung von VOSTOK Reisen im Rahmen der Dienstleistung "Visabeschaffung" beschränkt sich auf die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beantragung und Abholung der Visa. VOSTOK Reisen ist dabei nicht verpflichtet, sämtliche Antragsunterlagen auf mögliche Fehler zu überprüfen, wird dies aber im Rahmen der Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen tun. Falls durch nachweisbares Verschulden von VOSTOK Reisen ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wurde, ist die Haftung und etwaiger Schadensersatz für Folgeschäden (z.B. Stornokosten) auf das Dreifache des für die Dienstleistung "Visabeschaffung" berechneten Entgeltes begrenzt.
Unsere Dienstleistung "Visabeschaffung" gilt mit der Einholung des Visums als vollständig erbracht. Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Zustellung des Visums per Post oder Kurierdienst gewünscht wird, so erfolgt dies entgeltlich und auf alleiniges Risiko des Kunden. Jedwede Haftung für eine nicht rechtzeitige Zustellung des Visums ist ausgeschlossen, es sei denn, die Firma VOSTOK Reisen hat die nicht rechtzeitige Zustellung durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zu vertreten. In diesem Falle sind Haftung und Schadensersatzleistungen auf das Dreifache des für die Dienstleistung "Visabeschaffung" berechneten Entgeltes beschränkt.
Nach Erhalt des Visums ist der Kunde verpflichtet, das Visum unverzüglich und sorgfältig auf Korrektheit zu überprüfen. Insbesondere bitten wir, auf folgende Punkte zu achten:
- Ist die im Visum eingetragene Gültigkeitsdauer korrekt?
- Ist eine gewünschte zweimalige oder mehrfache Einreise korrekt im Visum eingetragen?
Im Falle von festgestellten Abweichungen zu den beantragten Daten oder Zweifeln an der Richtigkeit ist die Firma VOSTOK Reisen darüber unverzüglich per E-Mail zu informieren.
Die Benutzung des Visums und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden.
Für nicht erfolgreiche Abbuchungsversuche im Lastschriftverfahren wird Ihnen VOSTOK Reisen vereinbarungsgemäß pauschale Bearbeitungs- bzw. Schadensersatzkosten (Ersatz der Rücklastgebühren der Bank) in Höhe von 20 EUR je erfolglosem Abbuchungsversuch in Rechnung stellen.
PREISE
Es gelten die am Antragstag auf unserer Website veröffentlichten Preise. Fremdkosten (Konsulargebühren, Gebühren der Visazentralen) werden in gleicher Höhe weiterberechnet. Für notwendige Korrekturen und Nacharbeiten bei fehlerhaften Antragsunterlagen fallen weitere Kosten an, die ebenfalls auf unserer Website veröffentlicht sind.
VOSTOK Reisen GmbH & Co. KG Spezial-Reiseveranstalter für Rußland Weinbergsweg 2, D-10119 Berlin Büroadresse: Ackerstrasse 3, D-10115 Berlin Tel: 030 / 30 87 10 20, Fax: -28 Internet: http://www.eatandfly.de Handelsregister HRA 30300 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = VOSTOK Reisen ist ein Unternehmen der ABP Touristik GmbH (Komplementärin) Handelsregister HRB 68261 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Geschäftsführer: Anne Wegner, André Bassow
