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Visum / Versicherung  >  > Russland  >  Benötigte Unterlagen

Visum Russland: Benötigte Unterlagen

Wichtiger Hinweis für Personen, die in der Sowjetunion oder Russland geboren sind: Siehe unten!

1.
AMTLICHE EINLADUNG


FÜR TOURISTISCHE VISA:
Wenn Sie noch nicht im Besitz einer touristischen Einladung sind, können Sie diese hier bestellen. Diese ist Voraussetzung um ein Visum zu erhalten. Sie bekommen sie per E-Mail zugeschickt, drucken sie aus und reichen Sie zusammen mit den anderen Unterlagen bei uns ein.

Einladung online hier bestellen!

FÜR GESCHÄFTSVISA:
Legen Sie Ihre Einladung im Original Ihren Antragsunterlagen bei oder beauftragen Sie uns mit der Beschaffung der Einladung. Wenn wir die geschäftliche Einladung für Sie beschaffen, dann können Sie diese nicht online bestellen. Bitte wählen Sie diese Option im Auftragsformular aus.

FÜR PRIVATVISA:
Die Einladungen für Privatvisa müssen von der einladenden Privatperson bei den örtlichen Behörden in Russland beantragt werden. Legen Sie Ihre Einladung im Original Ihren Antragsunterlagen bei.

Wichtig: Die Daten der Ein - und Ausreise, sowie die besuchten Orte (Reiseroute) müssen mit den Angaben auf den Visaanträgen übereinstimmen

2.
Visum-Antrag

Visumantrag

Bitte online auf der Homepage des Konsulates ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben!

Wenn Sie ein Touristenvisum bestellen möchten, dann bestellen Sie bitte zuerst die Einladung und füllen dann den Visumantrag aus.

Wichtig: Der Antrag muss aktuell sein. Bitte füllen Sie diesen erst aus, wenn Sie uns die Unterlagen schicken. Dieser wird nur 30 Tage gespeichert und das Konsulat muss diesen auch online einsehen können.

3.
Schriftlicher Auftrag
zur Visabeschaffung

für touristische Visa

für geschäftliche Visa

für Privatvisa

4.
Auslands-Reise-Krankenversicherung

Nachweis über den Abschluss einer von der russischen Botschaft anerkannten Auslands-Reise-Krankenversicherung (Achtung: Die Reisedaten auf der Krankenversicherung müssen mit den Daten auf der Einladung übereinstimmen bzw. den gesamten Zeitraum der Visumgültigkeit abdecken)

Achtung: Die Botschaft hat sehr spezielle Anforderungen an die Form des Versicherungsnachweises - bitte informieren Sie sich hier:

Krankenversicherungspflicht

Hinweis: Wenn die von Ihnen dem Antrag beigefügten Versicherungsunterlagen nicht den Anforderungen entsprechen, werden wir uns mit der Versicherung in Verbindung setzen und die notwendigen zusätzlichen Angaben anfordern. Dafür berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von je 15 EUR.

5.
rEISEPASS

Reisepass im Original

Pass muss mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein und es müssen zwei leere Seiten nebeneinander vorhanden sein.
Vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe werden akzeptiert.

6.
Biometrisches Passbild

Pro Visumantrag ein aufgeklebtes (nicht klammern!) biometrisches Passfoto

Das Passfoto muss genau die Maße 3,5 x 4,5 cm aufweisen und auf dem Visumantrag den Rahmen vollständig überdecken.

(Gleiche Anforderungen wir für deutsche biometrische Reisepässe)

7.
Nachweis der rückkehrwilligkeit


nur für deutsche Staatsangehörige
bzw.

 
Entsendungsschreiben mit Gehaltsangabe


bei Dienstreisen mit Geschäftsvisa
Ausnahme: bei TELEX-Einladungen nicht notwendig

Folgende Unterlagen (in Kopie) werden vom Russischen Konsulat als sog. "Nachweis der Rückkehrwilligkeit" akzeptiert:

  • Angestellte:
    • für Touristenvisa: Gehaltsnachweis oder aktueller Kontoauszug mit Guthaben von min. 1000 EUR .
    • für Geschäftsvisa: Entsendungsschreiben der Firma: Muster als PDF.
      Redaktierbar zum Download: Muster als doc-Datei.
  • Selbstständige: HR-Auszug oder Schreiben vom Steuerberater über Höhe des Einkommens oder letzte Einkommensteuererklärung (bitte untenstehenden Hinweis zur erforderlichen Höhe des Einkommens beachten!
     
  • Nicht arbeitende Familienmitglieder: formloses Schreiben z.B. des Ehepartners über Höhe der monatlichen Unterstützung
    Der Aussteller dieses Schreibens muss seinerseits dann eine der genannten Vermögens- oder Einkommensnachweise beilegen. 
     
  • Rentner/innen:
    • für Touristenvisa: Rentenbescheid .
    • für Geschäftsvisa: Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR.
  • Kinder/Studierende:
    • für Touristenvisa: Studienbescheinigung, Schülerausweis oder formloses Schreiben der Eltern über Höhe der monatlichen Unterstützung.
    • für Geschäftsvisa: Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR.
  • ALG II-Empfänger: ALG II-Bescheid

  • Hinweise:
    Bei Erwerbstätigen muss das nachgewiesene monatliche Einkommen über 900 EUR liegen.
    Aktuelle Kontoauszüge müssen einen positiven Saldo von 1000 EUR oder mehr aufweisen.

 
Falls Sie die genannten Nachweise nicht erbringen können oder möchten und ein touristisches Visum beantragen:

  • Erstellung einer Garantiererklärung zur Rückkehrwilligkeit durch VOSTOK Reisen
    Kosten: 9 EUR Haftungsentschädigung zzgl. 5 EUR Bearbeitungsgebühr, insgesamt 14 EUR
    (Die Beantragung mit einer solchen Garantiererklärung ist nur bei touristischen Visa möglich!)

8.
Bei zweimaliger Einreise:

nur bei TOURISTISCHEN Visa
Nachweis des Reiseverlaufs

  • "Erklärung für Genehmigung eines Zweifachvisums"
    (jeweils pro Antragsteller und jeweils im Original unterschrieben)
    • Muster als doc-Datei hier: Muster Zweifach-Erklärung (DOC)
    • Muster als PDF-Datei hier: Muster Zweifach-Erklärung (PDF)
  • wenn möglich: Flug- bzw. Zugtickets (E-Mail-Bestätigungen sind ausreichend, für Zweifachvisum mit Kaliningrad nicht nötig)
  • Wichtig: Eine zweifache Einreise jeweils aus Deutschland ist nicht möglich (z.B. 1. Reise: Berlin - Moskau - Berlin, 2. Reise: Berlin - Petersburg - Berlin).
    Beantragt können touristische Zweifachvisa nur für zweimailige Einreise nach Russland innerhalb einer Reiseroute (z.B. Berlin - Polen - Kaliningrad - Litauen - St. Petersburg auf dem Landweg)
  • Hinweis: Bei geschäftlichen Mehrfach-Visa sind diese Nachweise/Erklärungen nicht erforderlich.)

9.
Für nichtdeutsche Staatsangehörige:

Aufenthaltsgenehmigung oder der polizeilichen Meldebestätigung

  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Für EU-Bürger reicht die polizeilichen Meldebestätigung

10.
Für ehemals russische Staatsangehörige:

  • Ausbürgerungsnachweis

    Bescheinigung der Russischen Botschaft über die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft
    Beispiel siehe hier: Muster Ausbürgerungsurkunde
 

 
Wichtiger Hinweis für Personen, die in der Sowjetunion oder Russland geboren sind:

Alle Personen, die bei der entsprechenden Frage im Visumantrag eintragen, dass sie 1991 oder später die Russische Staatsbürgerschaft abgegeben haben, benötigen einen schriftlichen Ausbürgerungsnachweis der Russischen Botschaft über die Entlassung aus der Russischen Staatsbürgerschaft. Anderenfalls wird der Visumantrag nicht zur Bearbeitung angenommen.

Wegen der häufig an uns gestellten Frage, was in den Visumantrag einzutragen ist, wenn man nicht genau weiß, in welchem Jahr die sowjetische/russische Staatsbürgerschaft aufgegeben wurde:
Bitte tragen Sie in diesem Falle das Jahr ein, von dem Sie annehmen, dass es korrekt ist. Nach unserer Erkenntnis wird diese Angabe vom der Russischen Visumzentrale nicht überprüft. Tragen Sie im Visumantrag 1991 oder später ein, dann müssen Sie den Ausbürgerungsnachweis zwingend beilegen.

Unsere Erfahrung sagt weiterhin, dass Personen, die klar erkennbar in einer der nichtrussischen Sowjetrepubliken (Kasachstan, Kirgisien, ...) geboren wurden, den Ausbürgerungsnachweis ebenfalls nicht benötigen. Bei Ortschaften, deren Namen (z.B. "Советское") nicht erkennen lässt, in welcher Republik sich die Ortschaft befindet, wird kein Ausbürgerungsnachweis verlangt, wenn als Zusatz in Klammern z.B. "Kasachstan" angegeben wurde.

Da es zu dieser Praxis keinerlei schriftliche Dokumente der Russischen Botschaft existieren, müssen wir uns auf unsere Erfahrungswerte verlassen. Wir können daher nicht garantieren, dass o.g. Angaben immer zu 100% zutreffen.

Bitte beachten Sie diese Hinweise bei der Beantragung Ihres Visums.
 


Wie geht es weiter?

Versand Ihrer Unterlagen an uns

Unsere Anschrift:

VOSTOK Reisen, Invalidenstr. 150, D-10115 Berlin

Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen am besten per Einwurfeinschreiben oder mit normaler Post.
Bitte schicken Sie nichts per Übergabeeinschreiben oder mit Rückschein, da dies die Laufzeit um bis zu 3 Tagen verlängern kann!

Selbstverständlich können Sie auch Ihre Unterlagen bei uns im Reisebüro abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen frühestens 3 Monate vor der Einreise nach Russland in die Visazentrale eingereicht werden können.

Zahlung

Sollten Sie "Rechnung" als Zahlweise gewählt haben, begleichen Sie diese bitte bis zum dort ausgewiesenen Zahlungsziel.

Ebenfalls möglich sind die Zahlweisen Lastschrift oder Kreditkarte ( 5 Euro Gebühr).

Bei Abgabe Ihrer Unterlagen im Laden ist die Zahlung sofort fällig (auch Barzahlung oder EC-Cash möglich). Bitte Zahlweise auf dem Auftragsformular vermerken!

Rückversand des Reisepasses mit visum

Das fertige Visum verläßt unser Büro an dem auf der Rechnung angegeben Datum, bzw. - falls so vereinbart - liegt es ab dann zur Abolung bereit.

Dieses Datum richtet sich nach der von Ihnen ausgewählten Bearbeitungsdauer ab Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen bei uns. Je nach gewählter Versandart kommt dazu noch die Dauer des Postversandes.


Sollten Sie noch Fragen haben, lesen Sie bitte in unserem FAQ-Bereich nach. Hier haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden beantwortet.